Hotel Maritschhof
Schennastrasse Nr. 13
I - 39017 Schenna
Tel (0473) 945705
Fax (0473) 945360
maritschhof@rolmail.net

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Versicherungsinformationen

Vor Reiseantritt kann schon einmal etwas passieren, mit unserer Stornoversicherung sind Sie finanziell abgesichert. Sollten Sie einen gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten oder frühzeitig abbrechen, können laut EU-Normen Stornogebühren weiterverrechnet werden. Um Sie in solchen Fällen von jeglichen Spesen freizuhalten, empfehlen wir Ihnen diese Reisestorno-Versicherung abzuschließen, damit diese für Sie von unserer Reiseversicherung übernommen werden.

Bei welchen Ereignissen besteht Versicherungsschutz?

  1. * Unerwartete schwere Erkrankung des versicherten Gastes. Als Grund einer Reiseunfähigkeit wird auch eine Schwangerschaft, die nach der Reisebuchung festgestellt worden ist, anerkannt;
  2. * Schwerer Unfall oder Tod des versicherten Gastes;
  3. * Tod, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder unerwartete schwere Erkrankung eines Familienangehörigen (Ehepartner oder Lebensgefährte/in, Eltern, Groß-, Stief-, Schwiegereltern, Geschwister, Kinder, Stief-,Schwieger- und Enkelkinder);
  4. Bedeutender Sachschaden am Eigentum des Gastes am Wohnort infolge Elementarereignis (z.B. Feuer) oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit erforderlich macht;
  5. Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des Gastes durch den Arbeitgeber; Einberufung des Gastes zum Grundwehr- oder Zivildienst, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung oder Vorladung;
  6. Einreichung der Scheidungsklage vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner;
  7. Nichtbestehen der Reifeprüfung unmittelbar vor Reisetermin einer vor der Prüfung gebuchten,versicherten Reise;
  8. Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung des Gastes nicht als Grund zur Verschiebung oder Vorladung.
  9. * Medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden. Bitte beachten Sie: Bestehende Leiden (siehe jedoch Art. 4, Pkt.2 ERV-RVB Hotellerie 2005) sind nur versichert, wenn sie unerwartet akut werden.

    Wie erfolgt der Versicherungsabschluss?

    Um eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen aktivieren sie im Anfrageformular den Punkt "Versicherung abschließen" dann senden wir ihnen unsere Bankkoordinaten. Die Versicherung ist gültig sobald die Überweisung erfolgt ist.

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