Versicherungsinformationen Vor Reiseantritt kann schon einmal etwas passieren, mit unserer Stornoversicherung sind Sie finanziell abgesichert. Sollten Sie einen gebuchten Hotelaufenthalt verspätet bzw. gar nicht antreten oder frühzeitig abbrechen, können laut EU-Normen Stornogebühren weiterverrechnet werden. Um Sie in solchen Fällen von jeglichen Spesen freizuhalten, empfehlen wir Ihnen diese Reisestorno-Versicherung abzuschließen, damit diese für Sie von unserer Reiseversicherung übernommen werden. Bei welchen Ereignissen besteht Versicherungsschutz?
* Medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden. Bitte beachten Sie: Bestehende Leiden (siehe jedoch Art. 4, Pkt.2 ERV-RVB Hotellerie 2005) sind nur versichert, wenn sie unerwartet akut werden. Wie erfolgt der Versicherungsabschluss?
Um eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen aktivieren sie im Anfrageformular den Punkt "Versicherung abschließen" dann senden wir ihnen unsere Bankkoordinaten. Die Versicherung ist gültig sobald die Überweisung erfolgt ist. |
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